Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Landesvolksanwalt ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.landesvolksanwalt.at

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Für einige Bilder fehlen Textalternativen. Es handelt sich dabei aber hauptsächlich um dekorativen Inhalt.

Die PDF-Dokumente, die zum Download angeboten werden, sind nicht zur Gänze mit den Vorgaben des WCAG Erfolgskriteriums 4.1.2 konform. Es ist geplant, PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind. Für andere ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben.

b. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Ausgenommen von der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich des Landesvolksanwaltes liegen. Für die Inhalte von Dritten kann bezüglich Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Dokumente

Der Landesvolksanwalt ist bemüht, die Zugänglichkeit auch in den PDF-Dokumenten laufend zu verbessern und orientiert sich dazu in Ergänzung zu den Richtlinien für barrierefreie Inhalte am ISO-Standard PDF/UA. Ein barrierefreier Zugang zu den Inhalten aller PDF-Dokumente nach PDF/UA kann nicht vollständig ermöglicht werden. 

Der Landesvolksanwalt hat sich zum Ziel gesetzt, zukünftig PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind, barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Dies ist jedoch nicht immer umsetzbar. Vor allem bei Dokumenten, die nicht selbst verfasst bzw. das Originaldokument nicht verfügbar ist, ist eine Aufbereitung nach PDF/UA schwierig beziehungsweise ist dies zum Teil nicht möglich. Es wird um Verständnis gebeten.

Bitte teilen Sie uns per E-Mail an buero@landesvolksanwalt.at mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit Dokumenten haben. Der Inhalt wird auf Anfrage barrierefrei zur Verfügung gestellt und die Dokumente in Folge ausgetauscht beziehungsweise um barrierefreie Alternativen ergänzt.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 05.02.2024 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Februar 2024. Überprüft wurden alle Seiten.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist der Landesvolksanwalt die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Ihre Anfrage wird geprüft und Sie werden schnellstmöglich kontaktiert.

Kontakt

Landesvolksanwalt Vorarlberg
Mag. Klaus Feurstein
+43 5574 47027
buero@landesvolksanwalt.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie dies bei der Monitoringstelle der Vorarlberger Volksanwaltschaft unter vma@landesvolksanwalt.at melden.