Vorarlberger Monitoring-Ausschuss
Was ist der Monitoring-Ausschuss?
Der Monitoring-Ausschuss ist ein unabhängiges Überwachungsorgan in Vorarlberg, der die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung im Bereich der Landesverwaltung, der Gemeinden und der Städte in Vorarlberg überprüft.
Wie sieht die Arbeit des Monitoring-Ausschusses aus?
Der Monitoring-Ausschuss hält mindestens 4 x im Jahre Sitzungen ab. In Arbeitsgruppen werden Stellungnahmen erstellt und aufbereitet, Stellungnahmen von Behörden eingeholt und Fachpersonen zur Diskussion eingeladen.
Aktuelle Gesetzesentwürfe werden dahingehend begutachtet, ob sie mit der UN-Konvention konformgehen.
Im Sinne der Bewusstseinsschaffung tritt der Monitoring-Ausschuss mit seinen Anliegen auch an die Öffentlichkeit und hält einmal jährlich eine öffentliche Sitzung ab.
Was kann der Monitoring-Ausschuss tun?
Der Monitoring-Ausschuss schaut sich an, ob bestehende Gesetze sowie Gesetzesentwürfe mit den Rechten in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Einklang sind. Zudem sieht er sich an, wie Gesetz in Österreich angewandt werden und ob Menschen mit Behinderungen auch zu ihrem Recht kommen.
In diesem Sinne macht er Gesetzgeber und Verwaltung auf die Inhalte der Konvention aufmerksam und schafft Bewusstsein in der Öffentlichkeit.
Der Ausschuss verfasst Berichte an die Verwaltung, er gibt Stellungnahmen ab und informiert über den aktuellen Stand in Vorarlberg.
Der Monitoring-Ausschuss ist ein Überwachungsorgan und keine Interessensvertretung. In seiner Funktion arbeitet er mit Interessens- und Selbstvertretungen zusammen, übernimmt aber nicht deren Aufgaben.
Was kann der Monitoring-Ausschuss nicht tun?
Der Monitoring-Ausschuss hat kontrollierende Aufgaben und unterstützt Menschen mit Behinderungen. Er kann keine Entscheidungen in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten treffen. Er schreibt selbst keine Gesetzesentwürfe und kann Gesetze auch nicht selbst ändern. Dennoch können dem Ausschuss Beschwerden zugebracht werden, damit dieser über Missstände und Probleme in Vorarlberg informiert wird.