Gesetzliche Grundlagen
Der Vorarlberger Landtag hat auf Grundlage der Verfassungsautonomie der Länder einen Landesvolksanwalt bestellt.
Die Tätigkeit des Landesvolksanwaltes wird
- im Bundes-Verfassungsgesetz
- in der Vorarlberger Landesverfassung
- im Gesetz über den Landesvolksanwalt
- im Antidiskriminierungsgesetz
- im Hinweisgeberschutzgesetz des Landes Vorarlberg
- und in der UN Behinderten-Rechts-Konvention
gesetzlich geregelt.
Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
ris.bka.gv.at