UN-Konvention

UN-Konvention – Überwachung der Rechte von Menschen mit Behinderung
Jeder Mensch hat Rechte und Pflichten. Die Rechte von Menschen mit Behinderung stehen in einem Vertrag, den die UNO mit vielen Staaten der Welt gemacht hat: der UN Behinderten-Rechts-Konvention.

Der Landesvolksanwalt und der Vorarlberger Monitoring-Ausschuss überwachen die Rechte von Menschen mit Behinderung. Sie achten darauf, dass die Rechte eingehalten werden und niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt wird. Der Landesvolksanwalt und der Monitoring-Ausschuss beraten und helfen Ihnen auch gerne, wenn Sie Ihre Rechte durchsetzen wollen.

UN Behinderten-Rechts-Konvention
Hier finden Sie die UN Behinderten-Rechts-Konvention technisch barrierefrei und in leicht verständlicher Sprache B1: Ansichts-PDF
Hier finden Sie die UN Behinderten-Rechts-Konvention im Original: Ansichts-PDF