Der Unabhängige Monitoring-Ausschuss

zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Vorarlberg

Was macht der Monitoring-Ausschuss?

Der Monitoring-Ausschuss ist ein unabhängiger Ausschuss, der die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung für den Bereich der Landesverwaltung überwacht. Er bezieht sich dabei auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren! Menschenrechte sind Regeln, die für alle Menschen auf der ganzen Welt gelten. Monitoring bedeutet so viel wie Überwachung. Der Monitoring-Ausschuss von Vorarlberg überwacht die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen auf Ämtern und in der Politik. Der Monitoring-Ausschuss ist unabhängig.

Der Monitoring-Ausschuss hält öffentliche Sitzungen ab. Bei diesen Sitzungen können alle interessierten Menschen dabei sein und mitreden. Der Monitoring-Ausschuss sagt der Politik seine Meinung zu Gesetzen und Verordnungen, die mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu tun haben.

Die UN-Konvention ist ein Vertrag, den die UNO mit vielen Ländern der Welt gemacht hat. In diesem Vertrag stehen die Rechte der Menschen mit Behinderungen. Der Monitoring-Ausschuss sagt seine Meinung vor allem dann, wenn die UN-Konvention in Vorarlberg nicht eingehalten wird. Er schreibt Berichte und Empfehlungen zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen.

Hier finden Sie einen Folder mit Informationen über den Monitoring-Ausschuss: vma-broschuere-2024.pdf

Hier können Sie unsere aktuellen Geschäftsordnung vom 24.02.2021 nachlesen: vma-geschaeftsordnung.pdf