Start der 5. Periode des Vorarlberger Monitoring-Ausschusses

Vor neun Jahren wurde der Vorarlberger Monitoring-Ausschuss (VMA) entsprechend den Bestimmungen der §§ 11 und 12 vbg. ADG beim Landesvolksanwalt eingerichtet, am 30.01.2024 fand die fünfzigste interne Sitzung statt.

Das unabhängige Gremium ist ehrenamtlich tätig und überwacht, ob die Rechte von Menschen mit Behinderungen entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention in Vorarlberg umgesetzt werden.

Der Monitoring-Ausschuss besteht aus Expert_innen aus den Bereichen Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit, Wissenschaft und Lehre, neurologische oder psychische Beeinträchtigung, Lernschwierigkeit, Sinnesbeeinträchtigung Sehen bzw. Hören sowie körperliche Beeinträchtigung.

Mit April 2024 startet die 5. Periode des Vorarlberger Monitoring -Ausschusses. Die erste Sitzung mit den neuen Mitgliedern findet am 30.04.2024 statt.