Bewerbung für die 5. Periode des Vorarlberger Monitoringausschusses

Vor neun Jahren wurde der Vorarlberger Monitoring-Ausschuss (VMA) entsprechend den Bestimmungen der §§ 11 und 12 vbg. ADG beim Landesvolksanwalt eingerichtet, am 30.01.2024 fand die fünfzigste interne Sitzung statt.

Das unabhängige Gremium ist ehrenamtlich tätig und überwacht, ob die Rechte von Menschen mit Behinderungen entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention in Vorarlberg umgesetzt werden.

Für seine vierte Periode, die drei Jahre andauert, sucht der VMA neue Vertreter_innen für die neue Funktionsperiode bis März 2027. Gefragt sind Expert_innen aus den Bereichen Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit, Wissenschaft und Lehre, neurologische oder psychische Beeinträchtigung, Lernschwierigkeit, Sinnesbeeinträchtigung Sehen bzw. Hören sowie körperliche Beeinträchtigung.

Derzeit läuft das Bewerbungsverfahren, mit April 2024 startet die 5. Periode des Vorarlberger Monitoring Ausschusses.

Bewerbungen bitte an landesvolksanwalt.VMA@landesvolksanwalt.at