Wir sind für Sie da - unabhängig, vertraulich, kostenfrei

Die Österreichischen Volksanwaltschaften sind in der Verfassung verankerte, unabhängige Kontrolleinrichtung.

Zur Kontrolle der Landes- und Gemeindeverwaltung hat Vorarlberg im Jahr 1985 als erstes Bundesland einen eigenen Landesvolksanwalt gewählt.

Der Landesvolksanwalt ist ein unabhängiges Kontrollorgan des Vorarlberger Landtages. Die Landesvolksanwältin oder der Landesvolksanwalt wird vom Vorarlberger Landtag alle 6 Jahre neu gewählt. Der Landesvolksanwalt erfüllt seine Aufgaben unparteiisch und weisungsfrei.

Wenn Sie sich von der Landes- oder Gemeindeverwaltung ungerecht behandelt fühlen, gehen wir Ihrer Beschwerde nach und prüfen, ob ein Missstand vorliegt.

Aufgabe des Landesvolksanwaltes ist es auch, zwischen den Bürger_innen und der Landes- oder Gemeindeverwaltung zu vermitteln.

Wir helfen zusätzlich zu den Rechtsschutzmöglichkeiten, die es schon gibt. Dabei wollen wir Ihnen möglichst einfach und rasch helfen.

Ihr Anliegen behandeln wir absolut vertraulich.

Für die Tätigkeit des Landesvolksanwaltes fallen keine Kosten an.

Die Kontrolle der Bundesverwaltung erfolgt auch in Vorarlberg durch die Volksanwaltschaft in Wien.