Gesetzliche Informationen

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Tätigkeitsberichte
In den Tätigkeitsberichten finden Sie unsere Fälle.

Gesetze
Hier erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Bestimmungen zu den Rechten und Pflichten des Landesvolksanwalts.

Tätigkeitsberichte

Gesetze

Die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zum Thema Landesvolksanwalt können Sie hier ebenfalls nachlesen:

  • Die verfassungsrechtliche Grundlage für die Wahl und Tätigkeit des Landesvolksanwaltes von Vorarlberg ist die Landesverfassung 1984 (Art 59, 60, 61).

    Hier können Sie nachlesen: Landesverfassung
     
  • Damit der Verfassungsgerichtshof angerufen werden kann, ist eine bundesverfassungsrechtliche Grundlage notwendig. Diese ergibt sich aus Art. 148i in Verbindung mit Art 148e und 148f B-VG (Bundes-Verfassungsgesetz).

    Hier können Sie nachlesen: bundesverfassungsrechtliche Grundlage
     
  • Nähere Bestimmungen über die Zuständigkeit, die Tätigkeit und die Aufgaben des Landesvolksanwaltes stehen im Gesetz über den Landesvolksanwalt aus dem Jahre 1985. Dieses Gesetz wurde mehrmals überarbeitet.

    Hier können Sie nachlesen: Gesetz über den Landesvolksanwalt

In unserer Tätigkeit müssen wir vor allem die Gesetze des Landes Vorarlberg anwenden. Aber auch manche Bundesgesetze sowie das EU-Gemeinschaftsrecht.

Alle Bürger_innen können die Gesetze des Bundes und aller Bundesländer, die Bundesgesetzblätter und wichtige Entscheidungen der Höchstgerichte im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) nachlesen. Hier können Sie nachlesen: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Die Vorarlberger Landesgesetze können Sie auch hier nachlesen: VORIS.

Informationen über das EU-Recht finden Sie auf der EU-Homepage EUR-lex. Hier können Sie nachlesen: Recht der Europäischen Union

Außerdem gibt es einen Leitfaden für eine gute Verwaltung. Dieser gilt zwar nur für Einrichtungen der EU und ist (noch) nicht Teil des Gemeinschaftsrechtes. Aber dort stehen einige Standards, die ein Vorbild für jede Verwaltung sind. Hier können Sie nachlesen: Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis