Wir haben für Sie Rechtsmittelmuster ausgearbeitet. Das sind Vorlagen, mit denen Sie gegen Entscheidungen von Behörden Einspruch erheben können. Rechtsmittel sind zum Beispiel Berufung, Einspruch oder Beschwerde. Lesen Sie bitte die Rechtsmittelbelehrung aufmerksam durch. Diese steht am Ende des Bescheides, der Ihnen zugestellt worden ist.
Wenn Sie Fragen haben, wie das Verfahren abläuft, wo Sie das Rechtsmittel einbringen müssen oder wenn Sie allgemeine Schwierigkeiten mit dem Rechtsmittel haben, dann wenden Sie sich an unser Team. Wir können leider das Verfassen eines Rechtsmittels nicht für Sie übernehmen. Dafür müssen Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.
Die Rechtsmittelmuster können Sie hier herunterladen:
Bescheidbeschwerde
Gegen Bescheide von folgenden Ämtern können Sie eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erheben:
- gegen Entscheidungen der Gemeinde: Bürgermeisterin oder Bürgermeister, Gemeindevertretung
- gegen Entscheidungen einer Bezirkshauptmannschaft
- gegen Entscheidungen der Landesregierung
Säumnisbeschwerde
Wenn eine Behörde innerhalb der Entscheidungsfrist nicht über Ihren Antrag entscheidet, können Sie eine Säumnisbeschwerde einbringen.
Einspruch
Sie können gegen eine Strafverfügung einer Bezirkshauptmannschaft Einspruch erheben. Zum Beispiel gegen eine Strafe wegen einer Geschwindigkeitsübertretung.
Beschwerde (Straferkenntnis)
Sie können gegen ein Straferkenntnis einer Bezirkshauptmannschaft Beschwerde erheben.
Devolutionsantrag
Wenn eine Behörde in erster Instanz Fristen nicht einhält, können Sie einen sogenannten Devolutionsantrag stellen. Es geht dabei um Angelegenheiten, die den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde betreffen. Mit einem Devolutionsantrag beantragen Sie, dass die Berufungsbehörde zuständig wird. Diese bekommt dadurch die Entscheidungspflicht.