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Behörden und Institutionen

Landtag
Organ der Gesetzgebung und der Verwaltungskontrolle im Lande Vorarlberg. Wählt die Landesregierung und zur Kontrolle der Verwaltung den Landesvolksanwalt sowie den Direktor des Landesrechnungshofes.

Land Vorarlberg
Die Homepage des Landes Vorarlberg informiert über die Landesregierung, die Verwaltungsorgane des Landes, zeigt Behördenwege auf und gibt auch sonst wertvolle Informationen

Landesrechnungshof
Unabhängiges Kontrollorgan des Landtages zur Kontrolle der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Gebarung des Landes

Unabhängiger Verwaltungssenat
Berufungsbehörde, entscheidet über Rechtsmittel gegen Bescheide der meisten Landesbehörden (auch im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung) und über Maßnahmenbeschwerden

Gemeinden
Informationen über Emailadressen und Homepages der Vorarlberger Gemeinden erhältlich über den Vorarlberger Gemeindeverband, Marktstr. 51, 6850 Dornbirn, Tel 05572/55451, Fax 05572/55451-93
E-Mail: vbg.gemeindeverband@gemeindehaus.at

Gemeindevermittlungsämter
21 meist für mehrere Gemeinden zuständige Gemeindevermittlungsämter stehen für Vergleichsversuche zwischen Bürgern, etwa bei Nachbarstreitigkeiten, zur Verfügung

Naturschutzanwältin
Naturschutzanwältin Katharina Lins, Jahngasse 9, 6850 Dornbirn, Tel. 05572 25108,
Fax 05572 25108 8
E-Mail: office@naturschutzanwalt.at

Verfassungsgerichtshof
Neben anderen Aufgaben (Wahlanfechtung, Kompetenzklärung, als Staatsgerichtshof etc) kann der VfGH Gesetze als verfassungswidrig und Verordnungen als gesetzwidrig aufheben sowie als Sonderverwaltungsgericht Bescheide dahin gehend überprüfen, ob diese verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte verletzen. Informationen über die einzelnen Verfahren auf der Homepage des VfGH unter „Aufgaben und Verfahren“.

Verwaltungsgerichtshof
Er überprüft die Gesetzmäßigkeit von Bescheiden (aufgrund von Bescheidbeschwerden) und bietet Rechtsschutz gegen die Untätigkeit der Verwaltung (Säumnisbeschwerde). Im Normalfall ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt (in Abgabensachen auch durch Wirtschaftsprüfer) erforderlich. Informationen über Beschwerdemöglichkeiten und Verfahrensablauf auf der Homepage des VwGH unter „Verfahren“.

Bundesbehörden
Hier sind die meisten Ministerien und sonstige Bundesbehörden erreichbar. Über Amtshelfer (www.help.gv.at) sind zahlreiche Informationen und Formulare abrufbar und vielfach auch elektronische Anträge möglich.

Die Einhaltung des Gemeinschaftsrechtes wird vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg überwacht, die Beachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention kann vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg geltend gemacht werden.


Landesvolksanwältin von Vorarlberg
Römerstrasse 14 | A 6900 Bregenz

Tel 05574 47 027 | Fax 05574 47 028 | DVR 210 84 76
buero@landesvolksanwaeltin.at

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