Information
Die Landesvolksanwältin hat dem Landtag über ihre Tätigkeit jährlich einen Bericht zu erstatten, welcher auch veröffentlicht wird (Tätigkeitsberichte). Darüber hinaus berichtet sie mehrmals jährlich mündlich dem Volksanwaltsausschuss des Landtages über die an sie herangetragenen Beschwerden und über die Ergebnisse der Prüfungsverfahren (Einzelberichte).
Zu häufig aufgeworfenen Rechtsfragen haben wir für Sie Rechtsinformationen erstellt, welche wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.
Wenn ein Problem nicht lösbar oder von allgemeinem Interesse über den Einzelfall hinaus ist, wendet sich die Landesvolksanwältin auch an die Öffentlichkeit – etwa mit Presseaussendungen, Pressekonferenzen, Interviews, Kommentaren oder den ORF-Sendungen "Vorarlberg heute" oder "BürgerAnwalt". Eine Namensnennung erfolgt selbstverständlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Bürger. Immer wieder wird die Landesvolksanwältin auch zu Referaten und Fachbeiträgen eingeladen (Veröffentlichungen).