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Gesetze

Die verfassungsrechtliche Grundlage für die Wahl und Tätigkeit der Landesvolksanwältin von Vorarlberg wurde mit der Landesverfassung 1984 geschaffen (Art 59, 60, 61).

Die zur Anrufung des Verfassungsgerichtshofes erforderliche bundesverfassungsrechtliche Grundlage ergibt sich aus Art. 148i in Verbindung mit Art 148e und 148f B-VG.

Nähere Bestimmungen über die Zuständigkeit, die Tätigkeit und die Aufgaben der Landesvolksanwältin enthält das Gesetz über den Landesvolksanwalt aus dem Jahre 1985 mit mehreren Novellierungen.

Die gesetzlichen Grundlagen stehen auch in einer englischen, französischen, italienischen und spanischen Übersetzung zur Verfügung.

In unserer Tätigkeit haben wir vor allem die Gesetze des Landes, aber auch manche Bundesgesetze sowie das EU-Gemeinschaftsrecht anzuwenden. Die Gesetze des Bundes und aller Bundesländer, ebenso die Bundesgesetzblätter und wichtige Entscheidungen der Höchstgerichte sind für alle Bürger im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) abrufbar, die Vorarlberger Landesgesetze auch im VORIS.

Zugang zum Recht der Europäischen Union bietet die EU-Homepage EUR-lex.

Der Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis gilt zwar nur für die Institutionen der EU und ist (noch) nicht Teil des Gemeinschaftsrechtes, enthält jedoch eine Reihe von Standards, die für jede Verwaltung Vorbildcharakter haben.


Landesvolksanwältin von Vorarlberg
Römerstrasse 14 | A 6900 Bregenz

Tel 05574 47 027 | Fax 05574 47 028 | DVR 210 84 76
buero@landesvolksanwaeltin.at

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