Wo wir helfen können - Wo wir nicht helfen können

Wir können Sie unterstützen

im Bereich der Landes- und Gemeindeverwaltung. Das betrifft zum Beispiel

  • Bauverfahren
  • Raumplanung und Flächenwidmung
  • Angelegenheiten nach dem Gemeindegesetz
  • Verwaltungsstrafverfahren
  • naturschutzrechtliche Verfahren
  • Landes- und Gemeindeabgaben
  • Sozialleistungen
  • Wohnbauförderung

als Antidiskriminierungsstelle

  • bei uns können Sie sich informieren und beschweren, wenn Sie sich aufgrund einer persönlichen Eigenschaft von einer Landes- oder Gemeindebehörde ungleich behandelt fühlen
  • wir unterstützen Landes- oder Gemeindebediensteten, die bei der Arbeit zu Unrecht ungleich behandelt werden

als Monitoringausschuss

Der Monitoring-Ausschuss von Vorarlberg überwacht die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Verwaltung. Der Monitoring-Ausschuss ist unabhängig.

als externe Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Gemäß § 9 Abs. 2 HschG ist der Landesvolksanwalt externe Meldestelle für die Meldung von Verstößen gegen die vom sachlichen Geltungsbereich des § 1 HschG erfassten Rechtsvorschriften, sofern es sich dabei um Angelegenheiten der Landesgesetzgebung handelt. Der Landesvolksanwalt ist bei der Besorgung der Aufgaben nach diesem Gesetz unabhängig.

Wir sind nicht zuständig

  • für die Vertretung vor Behörden oder Gerichten
  • für die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen
  • für Angelegenheiten des Zivilrechts wie zb. Streitigkeiten zwischen Privatpersonen, arbeitsrechtliche oder mietrechtliche Fragen
  • für Aufgaben der Bundesverwaltung (zb. Finanzamt, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl)
  • für laufende Verfahren, wenn es um die inhaltliche Prüfung geht