Wo wir helfen können - Wo wir nicht helfen können
Wir können Sie unterstützen
im Bereich der Landes- und Gemeindeverwaltung. Das betrifft zum Beispiel
- Bauverfahren
- Raumplanung und Flächenwidmung
- Angelegenheiten nach dem Gemeindegesetz
- Verwaltungsstrafverfahren
- naturschutzrechtliche Verfahren
- Landes- und Gemeindeabgaben
- Sozialleistungen
- Wohnbauförderung
als Antidiskriminierungsstelle
- bei uns können Sie sich informieren und beschweren, wenn Sie sich aufgrund einer persönlichen Eigenschaft von einer Landes- oder Gemeindebehörde ungleich behandelt fühlen
- wir unterstützen Landes- oder Gemeindebediensteten, die bei der Arbeit zu Unrecht ungleich behandelt werden
als Monitoringausschuss
Der Monitoring-Ausschuss von Vorarlberg überwacht die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Verwaltung. Der Monitoring-Ausschuss ist unabhängig.
als externe Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Gemäß § 9 Abs. 2 HschG ist der Landesvolksanwalt externe Meldestelle für die Meldung von Verstößen gegen die vom sachlichen Geltungsbereich des § 1 HschG erfassten Rechtsvorschriften, sofern es sich dabei um Angelegenheiten der Landesgesetzgebung handelt. Der Landesvolksanwalt ist bei der Besorgung der Aufgaben nach diesem Gesetz unabhängig.
Wir sind nicht zuständig
- für die Vertretung vor Behörden oder Gerichten
- für die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen
- für Angelegenheiten des Zivilrechts wie zb. Streitigkeiten zwischen Privatpersonen, arbeitsrechtliche oder mietrechtliche Fragen
- für Aufgaben der Bundesverwaltung (zb. Finanzamt, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl)
- für laufende Verfahren, wenn es um die inhaltliche Prüfung geht